Die Vermutung, dass der Betriebsrat über die Bewerbung eines Schwerbehinderten nicht informiert wurde, genügt als Diskriminierungsindiz vor Gericht. Das Urteil stärkt
Ein männlicher Bewerber, dem eine Stelle mit der Begründung abgesagt wird, die Tätigkeit sei „eher etwas für flinke Frauenhände“, wird unmittelbar wegen des
Die Gewährung einer Erschwerniszulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV begegnet auch im Fall der Teilzeitbeschäftigung keinen unionsrechtlichen Bedenken, weil