Familie, Pflege und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist eine zentrale Voraussetzung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft. Die Entscheidung darüber, wer innerhalb einer Familie die Kinderbetreuung und / oder die Pflege von hilfebedürftigen Angehörigen übernimmt, ist in der Regel eine wirtschaftliche. Da Frauen häufiger als Männer den geringeren Anteil zum Familieneinkommen beisteuern, da sie beispielsweise über ein geringeres Einkommen verfügen oder in Teilzeit arbeiten, übernehmen sie überdurchschnittlich häufig die unbezahlten Familienaufgaben. Das steht im Widerspruch zu den Wünschen der Eltern: Mütter wollen mehr arbeiten, während Väter sich mehr Zeit mit den Kindern wünschen.

Bei den Wünschen der Beschäftigten im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen finanzielle Hilfen, Hilfen bei der Organisation von Betreuungsplätzen, flexible Arbeitszeitlösungen, aber auch Auszeiten für pflegebedürftige Angehörige im Fokus.

Wichtig für Familien ist auch die systematische Entwicklung einer Familienzeitpolitik. Denn alleine die flexiblen Arbeitszeitmöglichkeiten für Beschäftigte lösen das Problem nicht, solange nicht Kindertages- und Betreuungseinrichtungen auf diese Zeiten abgestimmt sind. Auch eine modern ausgestaltete Arbeitszeitpolitik, die nicht ausschließlich auf Anwesenheitszeiten, sondern auf Erledigung bestimmter Arbeiten abzielt, würde helfen, Vereinbarkeitsproblematiken zu entschärfen.

Wichtige Schritte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sind mit dem bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr, dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz mit Partnerschaftsbonus sowie dem Familienpflegezeitgesetz bereits erfolgt. Nun gilt es, auf dieser guten Basis aufzubauen und die bestehenden gesetzlichen Regelungen weiterzuentwickeln.

Auch im Hinblick auf einen öffentlichen Dienst, der vom demografischen Wandel betroffen ist und um Nachwuchskräfte wirbt, ist eine nachhaltige Politik für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf notwendig.

Die dbb frauen setzen sich dafür ein:

  • das Angebot an Ganztagesbetreuungsplätzen bereits für Kinder ab dem ersten Lebensjahr weiter auszubauen und insbesondere für Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden zugänglich zu machen.
  • das Elterngeld weiter zu flexibilisieren und für Väter attraktiver zu machen. ElterngeldPlus und die Partnerschaftsmonate sind ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings sollten die Regelungen im Hinblick auf den Stundenumfang und die Übertragung auf spätere Zeiträume erweitert werden.
  • mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeit- und Führungsmodelle, alternierende Telearbeit und Lebensarbeitszeitkonten im Sinne einer familienfreundlichen Behördenkultur flächendeckend und bedarfsgerecht anzubieten.
  • Aus- und Weiterbildungen dezentral und mobil zu ermöglichen.
  • dass Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit und Teilzeitbeschäftigung ebenso wie flexible Arbeitszeitmodelle sich nicht negativ auf berufliches Fortkommen und Alterssicherung auswirken.
  • dass während Erziehungszeiten erworbene Fähigkeiten wie Sozialkompetenz, Belastbarkeit und Teamfähigkeit stärker bei der Leistungsbewertung gewürdigt werden.
  • dass Personalentwicklungsinstrumente familienfreundliche Arbeitsorganisation ebenso wie gegenderte Beurteilungen einbeziehen.
  • dass der öffentliche Dienst durch Einführung eines umfassenden Zeitmanagementkonzeptes seiner Vorreiterrolle gerecht wird.
  • das Gesetz zur Familienpflegezeit kontinuierlich weiterzuentwickeln mit dem Ziel, eine Lohnersatzleistung für Pflegende nach dem Vorbild des Elterngeldes einzuführen.
  • weitere Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen, die häufig die Hauptlast der Pflege tragen, zu entlasten.

 

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau, zur Flexibilisierung und Vereinfachung des Elterngeldes (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)

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