Steuerrecht

Wie muss ein genderegerechtes Steuerrecht ausgestaltet sein, damit Männer und Frauen gleichermaßen profitieren? Diese Frage wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Die dbb bundesfrauenvertretung vertritt den Standpunkt, dass steuerliche Vorteile in der Wirkung beiden Eheleuten gleichermaßen zugutekommen müssen und zwar auch über die Dauer einer Partnerschaft hinaus. Von der aktuellen Gesetzgebung zur Besteuerung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften profitiert derzeit aber vor allem der beziehungsweise die besserverdienende Partner*in.

Reformbedürftig ist aus Sicht der dbb frauen vor allem das Ehegattensplitting. Grundsätzlich sollten künftig Familien, in denen Kinder großgezogen werden, vorrangig von Splittingvorteilen bei der Einkommensbesteuerung profitieren. Auch Alleinerziehende und Alleinpflegende müssen steuerlich bessergestellt werden. Gelingen kann dies etwa mit der besseren steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten in Form von Werbungskosten und einem höheren Kinderfreibetrag sowie der Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Die dbb frauen machen sich zudem für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V stark – zugunsten einer Standardisierung der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV mit Faktor für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bezüglich einer eventuellen Änderung des Ehegattensplittings steht ein Schutz der bestehenden Ehen für die dbb frauen außer Frage.

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