Rheinland-Pfalz
Wegstreckenentschädigung muss deutlicher steigen
Im Landtag wird über ein neues Reisekostengesetz debattiert. Der dbb rheinland-pfalz will weiterhin eine höhere Wegstreckenentschädigung.
Der dbb Landesbund hatte bereits zuvor umfassend dargelegt, dass die Landesregierung mit dem aktuellen Gesetzentwurf ihr selbst gestecktes Ziel der „notwendigen Anpassung der Sätze an die aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gestiegenen Kosten“ in keiner Weise erreichen werde. „Die vorgesehene Anhebung der Wegstreckenentschädigungssätze um nur jeweils drei Cent ist ein Schlag ins Gesicht derer, die täglich ihr eigenes Auto nutzen für die Erledigung ihrer Arbeit in Ermangelung von Dienstwagen“, so der stellvertretende Landesvorsitzende Robert Tophofen.
Vor diesem Hintergrund begrüßte der dbb Landesbund einen Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion vom 15. Juni 2023. Demnach sollen die Wegstreckenentschädigungen generell um 30 Prozent und die Tagegelder um 50 Prozent erhöht werden. Das würde, je nach Anerkennungssatz, eine Anhebung zwischen 8 und 11 Cent bedeuten. Außerdem sollen die dienstlich veranlassten Fahrten von Anwärtern und Auszubildenden als „mit triftigem Grund“ anerkannt und somit finanziell gleichgestellt werden. Auch sollen die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet werden, wogegen im Gesetzentwurf der Landesregierung immer noch der Dienstherr im konkreten Fall jeweils entscheidet, ob er ab dem Wohnort oder ab der Dienststelle erstattet.