vbob – Gewerkschaft Bundesbeschäftigte

Resolution gegen Gewalt, Extremismus und Antisemitismus beschlossen

Der vbob Bundeshauptvorstand hat am 18. November 2023 eine Resolution gegen Gewalt, Extremismus und Antisemitismus beschlossen.

Die Mitglieder erklärten damit die Ablehnung jeglicher unrechtmäßig ausgeübter Gewalt, egal ob körperlich oder verbal, die im Zusammenhang mit der Ausübung des grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrechtes auf deutschen Straßen ausgeübt wird.

Die jüngst aufgrund des barbarischen Terroraktes der Hamas gegenüber der israelischen Bevölkerung in deutschen Städten und auf deutschen Straßen ausgeübten Freudentänze von in Deutschland lebenden Menschen seien ebenso wie die Aufforderungen zur Vernichtung des israelischen Volkes unerträglich für alle friedliebenden und demokratischen Beschäftigten der Bundesverwaltung, die die vbob Gewerkschaft Bundesbeschäftigte vertritt.

„Wir distanzieren uns klar von radikal islamistischen Gruppen, die die Vorteile der deutschen Demokratie für ihre Zwecke der Gewaltverherrlichung missbrauchen. Die seitens der obersten Verfassungsorgane zurecht vorgetragene Staatsräson im Zusammenhang mit dem Schutz jüdischen Lebens auch in Deutschland teilt der Bundeshauptvorstand ausdrücklich“, hieß es in der Resolution.

Die bei Demonstrationen gegenüber den Polizeikräften ausgeübte physische und psychische Gewalt verurteile man auf das Schärfste. Dort, wo Mitarbeitende des Staates für Schutz und für Ordnung sorgen, seien sie die Vertretung des Deutschen Staates und damit der deutschen demokratischen Grundordnung und verdienten unseren uneingeschränkten Respekt und Schutz vor Gewalt.

„Unerträglich ist für uns das gewaltige Ausmaß extremistischer und antisemitischer Straftaten seit dem Beginn des Krieges im Nahen Osten. Wir lehnen jede Verfolgung anderer rundweg ab. Wir stehen für das Ziel einer friedlichen Gesellschaft, in der Menschen jeglichen Glaubens, Geschlechtes, Hautfarbe, sexueller oder politischer Orientierung ihren Lebensentwurf unter Rücksichtnahme auf die Interessen der jeweils anderen Gruppe leben sollen“, hieß es weiter.

 

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