Internationale Arbeitsorganisation (ILO)
Recht auf gewaltfreien Arbeitsplatz
Deutschland ratifiziert das internationale Übereinkommen der ILO C190 – jetzt müssen auf Worte Taten folgen.
Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, begrüßt die Ratifizierung: „Das ILO-Übereinkommen setzt weltweit ein klares Zeichen, dass jedes Verhalten, das Menschen im Arbeitsumfeld herabsetzt, demütigt, sexuell belästigt oder auch physisch beziehungsweise psychisch angreift, verboten ist. Jetzt, wo Deutschland das Übereinkommen ratifiziert hat, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir von Worten zu Taten übergehen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt sind und ihre Rechte respektiert werden. Es ist an der Zeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die frei von Gewalt und Diskriminierung ist.“ Die Ratifizierung sei ein wichtiger erster Schritt nun müsste man gemeinsam daran arbeiten, dass dieses Übereinkommen in der Praxis umgesetzt werde.
Wie wichtig die Ratifizierung und ihre nationale Umsetzung ist, machte Kreutz auch auf der 17. Frauenpolitischen Fachtagung der dbb frauen am 14. Juni 2023 deutlich: „Frauen müssen in einer Welt ohne Sexismus und Diskriminierung leben können. Der öffentliche Dienst nimmt als Repräsentant des Staates eine Vorbildrolle auf diesem Weg ein.“ Kreutz kündigte an, dass man sich innerhalb des europäischen Gewerkschaftsbündnisses CESI dafür stark machen werde, den Ratifizierungsprozess in möglichst vielen Ländern anzustoßen. Zahlreiche Expertinnen, unter ihnen Familienministerin Lisa Paus, hatten auf der Tagung über Ausmaß, Folgen und Bekämpfung sexueller Belästigung, Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz diskutiert.
Hintergrund:
Staaten, die die ILO-Übereinkunft 190 unterzeichnen, verpflichten sich, Gesetze zu erlassen und Maßnahmen zu ergreifen, die Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verhindern. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte das Übereinkommen am 15. Juni 2023 unterzeichnet und an die Internationale Arbeitsorganisation übergeben. In Deutschland wird das Übereinkommen mit dem „Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ umgesetzt.