Ost-Rentenangleichung: Zu spät, zu langsam, falsch finanziert

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Referentenentwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes, mit dem die Ost-Renten bis zum Jahr 2025 an die West-Renten angeglichen werden sollen, bleibt nach Auffassung der dbb bundesseniorenvertretung weit hinter den Erwartungen zurück.

„Die Angleichung der Ost-Renten kommt zu spät, dauert zu lange und ist falsch finanziert, weil für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch Beitragsmittel der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt werden sollen“, kommentierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck am 17. Januar 2017 die Pläne der Bundesregierung. „Laut Koalitionsvertrag sollte die Angleichung bis zum Auslaufen des Solidarpakts also „bereits“ im Jahr 2020 abgeschlossen sein. Jetzt noch später, 35 Jahre nach dem Ende der DDR, endlich die Renteneinheit zu schaffen ist kein Ruhmesblatt der Politik.“

„Das Gesetz verdient seinen Namen nicht. Viele Fragen der Rentenüberleitung bleiben ungelöst und werden durch das geplante Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz keineswegs abschließend beantwortet. Die Krankenschwestern, Eisenbahner, Beschäftigten der Post und die Wende-Professoren, um nur einige zu nennen, bleiben auf ihrer unzureichenden Altersversorgung sitzen“, kritisiert der dbb Senioren-Chef. Im Rahmen der der Rentenüberleitung waren für die genannten Personengruppen in den neuen Ländern die besonderen Altersversorgungssysteme und spezielle Regelungen weitgehend entfallen, so dass sich große Lücken in deren Altersbezügen auftaten und immer noch auftun.

 

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