BBW Landesfrauenvertretung

Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes der richtige Weg

Anfang November trafen sich Stephanie Seemann, frauenpolitische Sprecherin der Grünen und Heidi Deuschle, Vorsitzende der BBW frauen in Stuttgart für ein gemeinsames Gespräch.

Ein Anlass für das Gespräch im Haus der Abgeordneten war, dass das Sozialministerium im Jahr 2024 die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie mit Hilfe des Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Referat 32 - Sozialwissenschaftliche Analysen, Familien Forschung, Forschungsdatenzentrum) durchführt und im Rahmen der Abschlussveranstaltung am 9.12.2024 das Resultat bekanntgegeben werden soll. Nach Feststellung der Frauenvertretung des BBW wird der Evaluationsbericht der Universität Heidelberg bei der Ermittlung der Datengrundlage nicht einbezogen, was aus ihrer Sicht gravierend ist. Des Weiteren werden die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) der Landesverwaltung als Personenkreis nicht benannt, sondern nur die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen und der Arbeitskreis der BfC in den Ministerien. Ein Mangel, der bereits gegenüber dem Sozialministerium kommuniziert wurde. Heidi Deuschle betonte erneut, dass die Novellierung des ChancenG BW auf jeden Fall der richtige Weg wäre und dass eine aktualisierte gesetzliche Grundlage eben auch eine bessere Ausgangsebene darstellt.

Auch über das Thema sexuelle Belästigung von Mitarbeitern der Landesverwaltungen und wie wichtig es ist, dass die eingesetzten Mittel greifen, tauschten sich die beiden aus. Der Bericht der Amtsrichterin Frau Hönes, die rückwirkend einen Zeitraum von zehn Jahren zu untersuchen hatte, hat ergeben, dass es nicht viele Meldungen über entsprechende Taten in diesem Zeitraum gegeben hat. Dies sei aber nicht darauf zurückzuführen, dass nichts passiert sei, sondern dass sich die „Opfer“ nicht getraut haben, eine Anzeige zu erstatten. Die Angst vor den Folgen und den Ressentiments der Kollegenschaft und der Vorgesetzten ist hier sehr groß und ein Hindernis.

Die im Januar beginnende EKR 2025 TVöD und die Notwendigkeit der Veränderung waren Gegenstand der Diskussion. Zudem ging es darum, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Trotz angespannter Haushaltslage müssen finanzielle Anreize geschaffen werden. Zudem gibt es noch andere Instrumente wie die Reduzierung der Wochenarbeitszeit oder Langzeitarbeitskonten, die den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Auch die Erkenntnisse aus der Studie der Frau Prof. Backmann zur 4-Tage-Woche wurden besprochen.

Verfasserin: Heidi Deuschle

 

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