BBW Beamtenbund Baden-Württemberg

Neue Chance für die Chancengleichheit

Wie steht es um die Gleichstellung im Südwesten? Darüber sprachen Anfang Oktober der BBW, der Landesfrauenrat und das Sozialministerium Baden-Württemberg.

Auf Initiative des baden-württembergischen Landesfrauenrats kam am 4. Oktober 2023 ein Treffen mit Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zustande. An dem Treffen nahmen neben Dr. Leidig Heidi Deuschle, Vorsitzende der BBW-Landesfrauenvertretung, Erika Schmitt, Abteilung „Gleichstellung“ im Sozialministerium, Verena Hahn, zweite Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg, Judith Raupp, LAG-Gleichstellung kommunal und Tamara Orban, LAG-Gleichstellung kommunal teil. Im Zentrum des Gesprächs stand die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG).

Die Vertreterinnen der Verbände forderten, dass das Sozialministerium das ChancenG novelliert. Das ChancenG wurde am 23. Februar 2016 verabschiedet und hätte bereits 2019, drei Jahre später, evaluiert werden müssen. Allerdings wurde es erst in der neuen Legislaturperiode im Jahr 2021 evaluiert. Im Gespräch verwies man mehrfach auf den Inhalt des aus 2021 stammenden Evaluationsberichts zum ChancenG der Universität Heidelberg. Dieser hatte inhaltlich viele Punkte, die die Vertreterinnen der Verbände moniert hatten, bestätigt.

Frau Dr. Leidig und Frau Schmitt führten zunächst aus, dass das Sozialministerium während der drei Jahre der Coronapandemie die Mitarbeiter der Abteilung „Gleichstellung“ in den Impfstab oder zur Unterstützung der Gesundheitsämter abgeben musste. Dennoch hätte man, trotz nach wie vor reduziertem Personalkörper, seit Beginn der Legislaturperiode einiges auf die Beine gestellt, wie z.B. FAQs. Diese FAQs seien zwar fertiggestellt, befinden sich aber noch in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Auch die Handlungsempfehlungen können noch nicht bekannt gegeben werden. Des Weiteren scheitert die Novellierung des ChancenG auch daran, dass im Moment derartige Gesetzesvorhaben keine Kosten verursachen dürfen.

Die Beauftragten für Chancengleichheit und Gleichstellung machten zudem auf ihre Perspektive auf die Gesamtsituation aufmerksam. Seit der Vorstellung des Evaluationsberichts sind eineinhalb Jahre ins Land gegangen, in denen faktisch wenig passiert ist. Als wichtige Änderungspunkte wurden die Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit, deren Stellung innerhalb der Dienststelle, Fortbildungskonzepte und die Gleichstellungsstrategie, die im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg angekündigt wurde, genannt. Darüber hinaus wies Heidi Deuschle auf die gesellschaftliche Lage und die Bedeutung von Gleichstellung und Gleichberechtigung in Zeiten von Corona, Ukrainekrieg und hohen Flüchtlingszahlen hin.

Mit dem Wunsch aller Beteiligten, dass es im Hinblick auf Gleichstellung und Chancengleichheit vorwärtsgeht, wird sich dieser Kreis in einem halben Jahr wieder zusammensetzen.

 

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