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Der BDZ hat das Musterformular veröffentlicht, mit dem die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage nach § 69n Beamtenversorgungsgesetz beantragen können. Unter diesem Link können Beschäftigte den Antrag als ausfüllbare PDF-Datei herunterladen. Der Antrag ermöglicht auch, das zuständige Service-Center über ein Menü auszuwählen.