Schleswig-Holstein
Landesregierung blockt Arbeitszeit-Diskussion ab
Eine Arbeitszeitreduzierung von 41 auf 40 Stunden zumindest für Beamtinnen und Beamte, die familiäre Herausforderungen (Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen) stemmen müssen – das sah ein Antrag an den Landtag vor. Doch die Regierungsparteien blockieren.
CDU, Grünen und FDP konnte sich noch nicht einmal dazu durchringen, dieses vom SSW eingebrachte Anliegen auf Antrag der SPD zum Gegenstand einer Ausschussberatung mit der Möglichkeit einer Experten-Anhörung zu machen. „Wir werden die Verweigerung einer Sachdiskussion nicht akzeptieren und die Politik immer wieder mit der nicht mehr zeitgemäßen Arbeitszeitsituation konfrontieren“, versichert dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 30. September 2021.
Mit dem Antrag wurde das Ziel verfolgt, zumindest das Regelungsniveau des Bundes zu übernehmen. Dort finden sich die genannten familienpolitischen Komponenten in der Arbeitszeitverordnung. Dabei handele es sich im Grunde um einen moderaten Vorschlag, zumal in sämtlichen an Schleswig-Holstein angrenzenden Ländern pauschal die 40-Stunden-Woche gilt, erklärte Tellkamp. Da nütze es dann auch wenig, auf Teilzeitmöglichkeiten zu verweisen, die ja stets mit entsprechenden Besoldungseinbußen verbunden sind. Aus Sicht des dbb sh sei es ganz klar die falsche Strategie, an Attraktivitätsdefiziten und Wettbewerbsnachteilen festzuhalten.
Das gelte auch für die fehlende Bereitschaft, Langzeitkonten ausdrücklich zu ermöglichen. Damit hätten Beschäftigte die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Guthaben anzusparen und dieses für bestimmte Lebenslagen bedarfsgerecht einzusetzen, ohne dass Besoldungseinbußen folgen. Dieses Anliegen teilte jedoch das Schicksal der Arbeitszeitreduzierung, denn es war ebenfalls Antragsgegenstand. In der kurzen Debatte sei zudem deutlich, so der dbb Landeschef, dass Langzeitkonten häufig mit der begrenzten Übertragung von Zeitguthaben verwechselt werden. Auch hier wäre eine Expertenanhörung daher hilfreich gewesen.
„Wir begrüßen dagegen die Entscheidung der Landtagsmehrheit, die pauschale Beihilfe abzulehnen. Innerhalb der Regierungskoalition erfolgte die Ablehnung allerdings ausschließlich auf Betreiben der CDU-Fraktion. Die übrigen Landtagsfraktionen sympathisieren offenbar mit diesem Modell. Nach unserer Überzeugung stellt es jedoch den Einstieg in die Aushöhlung der Merkmale des Berufsbeamtentums dar und schließt Nachwuchskräfte, die sich voreilig dafür entscheiden, dauerhaft von einer beamtenspezifischen Absicherung aus“, warnte Tellkamp.