• Equal Pay (Symbolbild)

Ehegattensplitting

Gleichstellung gibt es nicht umsonst

Die dbb bundesfrauenvertretung kritisiert die Pläne der Regierung, die Einkommensobergrenze beim Elterngeld zu halbieren und fordert stattdessen eine Reform des Ehegattensplittings.

„Warum muss der Rotstift bei Verhandlungen über den Haushalt immer zum Nachteil der Frauen angesetzt werden?“, fragt Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. „Wenn Gleichstellung das Ziel ist – und laut Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist ihre tatsächliche Durchsetzung erklärtes staatliches Ziel – dann ist es unsere Pflicht, die Sparvorgaben des Bundesfinanzministeriums zielgerichtet und geschlechtergerecht umsetzen. Wir verstehen das Argument, dass die Bewältigung der erlebten Krisen Sparmaßnahmen erforderlich macht. Aber Gleichstellung gibt es nun Mal nicht umsonst. Deshalb ist beispielsweise die Reform des Ehegattensplittings ein zentrales Element.“

Die Halbierung der Einkommensobergrenze beim Elterngeld sei ein deutlicher Rückschritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Jeder Verlust von Errungenschaften in der Gleichstellung der Geschlechter erfordere eine umso größere Anstrengung, um erneute Schritte nach vorne zu gehen. Stattdessen fordert Kreutz eine Reform des Ehegattensplittings – eine längst überfällige Maßnahme: „Es ist an der Zeit, die finanzielle Bevorteilung von Ehen mit ungleichen Einkommensverhältnissen zu beenden und stattdessen gleiche Chancen und Freiheiten für alle zu schaffen. Das Ehegattensplitting perpetuiert antiquierte Rollenbilder und belohnt die finanzielle Abhängigkeit von Frauen.“

Splitting verstärk Ungleichheit

Die Splittingvorteile kosten den Staat jährlich circa 20 Milliarden Euro. Hiervon kommen nur 7,9 Prozent im Osten Deutschlands an, obwohl der Anteil des Ostens am Steueraufkommen 9,5 Prozent beträgt. Insofern wird hier prozentual mehr eingezahlt als der Anteil am Ehegattensplitting ausmacht – zum finanziellen Vorteil Westdeutschlands, wo nicht nur die Gehälter, sondern auch die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern im Durchschnitt größer sind.

Kreutz: „Das Splitting ist wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten, das uns immer wieder daran erinnert, dass die ungleiche Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit strukturell begünstigt wird. Es ist an der Zeit, dieses Relikt zu begraben und Platz für eine moderne und geschlechtergerechte Politik zu schaffen, die gleiche Chancen und Unterstützung für alle Familienformen bietet und Kinder in den Vordergrund stellt.“

Hintergrund:

Statt der bisherigen Grenze von 300.000 Euro soll der Anspruch auf Elterngeld nun nur noch für Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro gelten. Bereits seit seiner Einführung im Jahr 2007 beträgt die Höchstgrenze für das Elterngeld 1800 Euro. Die dbb bundesfrauenvertretung fordert seit Langem die Erhöhung dieses Betrags. Beim Ehegattensplitting wir das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten zusammengerechnet und halbiert (gesplittet). Die Einkommenssteuer wird dann auf diesen Wert angewandt. Je weiter die Einkommen der Ehegatten auseinanderliegen, desto höher ist die Steuerersparnis. Die dbb bundesfrauenvertretung kritisiert, dass sich dies negativ auf das Erwerbsverhalten der Zweitverdienenden - in der Regel Frauen – auswirkt.

 

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