Kommunaler Nahverkehr Bayern
Forderungen beschlossen
Am 19. April 2018 wurden in der Sitzung der Tarifkommission die Forderungen zu den bevorstehenden Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) beschlossen.
Die Forderungen im einzelnen:
- Lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 8 Prozent, mindestens jedoch 200 Euro, bei einer Laufzeit von 24 Monaten
- Wahlmöglichkeit der Beschäftigten: Erhöhung des Entgelts oder zusätzliche Urlaubstage
- Gewährung der Zuschläge für Sonderformen der Arbeit nach individueller Entgeltgruppe und Entgeltstufe
- Verbesserungen bei der Umsetzung der Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen, dazu zählen
- Verlängerung des Nachtarbeitszeitraumes bis 6.00 Uhr
- Bei einer planmäßigen Unterbrechung einer Dienstschicht wird ab der 60. Minute eine Entschädigung von 10 Euro gezahlt
Erörterungsbedarf mit den Arbeitgebern sehen wir bei den Themen Fahrdienstuntauglichkeit nach § 5 Abs. 4 TV-N Bayern, hier Verschulden des Arbeitnehmers, sowie zur Definition zu Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten im Sinne des § 8a Abs. 4 TV-N Bayern.
Für die Auszubildenden fordern wir:
- Unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Abschlussprüfung
- Erhöhung der vermögenswirksamen Leistung um 20 Euro
Hintergrund
Der Tarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) wurde durch den dbb zum 31. Mai 2018 gekündigt. Für die bevorstehenden Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV Bayern) wurden nun die Forderungen abgestimmt und beschlossen.