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Vaterschaftsurlaub

Familienfreundliche Politik fördert Frauenkarrieren

Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, die zweiwöchige Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes zügig umzusetzen.

„Der so genannte Vaterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes ist nicht nur eine unmittelbare Entlastung für junge Familien, sondern auf lange Sicht auch ein wichtiger Schritt für bessere Chancen von Müttern auf dem Arbeitsmarkt“, sagte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Milanie Kreutz am 23. Januar 2023 in Berlin. Die Gesetzesänderung sei wichtig, um Väter von Anfang an aktiv an der Erziehung des Kindes teilhaben zu lassen: „Das stärkt die Bindung zwischen Vater und Kind und bricht gängige Rollenbilder auf. Wir signalisieren damit: Die Verantwortung für Kindererziehung liegt nicht nur bei den Müttern.“

Allerdings komme die Einsicht der Bundesregierung recht spät, denn sie setze damit lediglich eine EU-Richtlinie vom Juli 2022 um, wegen der bereits ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet worden war. „Richtig wäre es deshalb, das Vorhaben noch in diesem Jahr umzusetzen und nicht erst wie geplant 2024.“ Das gelte insbesondere, da eine weltweite Studie des Beratungsunternehmens Ernst & Young und dem Peterson-Institut für Internationale Wirtschaft ergeben habe, dass die Länder mit dem höchsten Anteil von Frauen in Führungspositionen Vätern mehr Freistellung nach der Geburt des Kindes einräumen. "Es gibt offensichtlich eine deutliche Korrelation zwischen familienfreundlicher Politik und dem beruflichen Erfolg von Frauen. In Ländern, die Eltern mehr Unterstützung bei der Geburt und Erziehung anbieten, ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen nachweislich höher. Für echte und nachhaltige Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt muss der Staat wichtige Stellschrauben drehen. Die Partnerfreistellung nach der Geburt ist eine davon.“

Hintergrund

Die Bundesregierung hat ihr Ziel, sowohl die Bezugsdauer als auch die Väterbeteiligung an der Elternzeit und am Elterngeld zu steigern, am 23. Januar 2023 in der Antwort (20/5036) auf eine Kleine Anfrage (20/4777) der Unionsfraktion bekräftigt.

 

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