Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen:
dbb kritisiert Verfahren zur Umstellung der Fernstraßen-Infrastruktur als politischen Schnellschuss
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 ein umfassendes Gesetzespaket zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern auf den Weg gebracht. Beschlossen wurden die dafür notwendigen Änderungen des Grundgesetzes sowie weitere Gesetzespläne. Ab 2020 sollen die Länder 9,751 Milliarden vom Bund erhalten. Der Bund erhält im Gegenzug mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung. Endgültig verabschiedet werden soll der neue Finanzpakt im kommenden Frühjahr.
Der dbb bezeichnete die im Gesetzespaket vorgesehene Gründung einer neuen „Infrastruktur Verkehr“ als „einen politischen Schnellzünder, der in dieser Form weder dem gesellschaftlichen Interesse nach einer sinnvollen Verwaltung und Trägerschaft der Bundesfernstraßen noch dem Schicksal der betroffenen Beschäftigten gerecht wird“. Es sei völlig unangemessen, „eine derartig grundlegende Umstellung der Fernstraßen-Infrastruktur in einem jede seriöse Beratung und Bewertung ausschließenden Verfahren ‚durchzuziehen‘“, so die Kritik des gewerkschaftlichen Dachverbandes.
Positiv bewerte der dbb, dass eine Privatisierung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH ausgeschlossen ist, und auch „durch die Hintertür“ auf der Ebene auszugründender Niederlassungen verbindlich ausgeschlossen wird, so der stellvertretende Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach. „Für uns ist unverzichtbar, dass die öffentlichen Träger auch personell selbst handlungsfähig bleiben. Für Planung, Bau und Erhaltung bedarf es einer gesetzlichen Mindestquote, die durch externe Vergaben nicht unterschritten werden darf. Angesichts der bereits heute bestehenden personellen Unterbesetzung muss dabei nicht der Status Quo, sondern ein gemeinsam zu ermittelnder objektiver Personalbedarf zugrunde gelegt werden“, forderte Silberbach.
Für die Überleitung der Tarifbeschäftigten in die neue GmbH müssten Überleitungstarifverträge abgeschlossen werden, so der dbb Vize weiter. „Die Verhandlungen müssen alsbald aufgenommen werden.“ Zudem müsse eine ausreichende Finanzierung der verbleibenden Auftragsverwaltungen gesetzlich festgeschrieben werden. „Der dbb erwartet, dass die in der Bund-Länder-Vereinbarung angekündigte umfassende Beteiligung der Gewerkschaften und Personalräte nun mit Leben erfüllt wird“, machte Silberbach klar.