DPolG Frauenvertretung
Gewalthilfegesetz: Anhörung im Familienausschuss des Bundestages
Bei der Anhörung des Familienausschusses zum Entwurf des Gewalthilfegesetzes war die DPolG-Bundesfrauenbeauftragte Angélique Yumusak als Sachverständige geladen.
In ihrer Stellungnahme erklärte Yumusak: „Der Staat hat die zentrale Aufgabe die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das subjektive Sicherheitsgefühl von Frauen und Kindern muss wieder oberste Priorität sein." Die Aufgabe der Polizei sei nicht ausschließlich, auf Beratungsstellen zu verweisen, sondern alle Maßnahmen, die nach der Gesetzgebung zur Verfügung stehen, umzusetzen. Yumusak weiter: „In Fällen von häuslicher Gewalt übernimmt die Polizei eine zentrale Rolle als Ersthelfer, um Opfern von Gewalt zu schützen. Ich begrüße die Forderung nach umfassender Präventions- und Aufklärungsarbeit, verpflichtende Schulungen der Exekutive aber vor allem der Judikative. Die Gesetzmäßigkeiten müssen sich in der Gerichtsbarkeit widerspiegeln.“
Ebenso sprach sie sich für Workshops zum Gewaltschutz im Bildungssystem aus. Apps wie z.B. ‚Gewaltfrei in die Zukunft‘ seien in der Innenministerkonferenz als beweissicher eingestuft worden. „Solche Hilfsmittel müssen den Betroffenen bekannt gemacht werden. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass bei Wegweisungen Arbeitsstätten, Kitas, Schulen oder Sportvereine auf die Dokumentationen mit eingefügt werden. Auch eine schnelle und konsequente Anordnung von Präventionshaft, insbesondere bei Zuwiderhandlungen gegen Annäherungsverbote gemäß der Landesgesetze sind umzusetzen.“
Die DPolG-Bundesfrauenbeauftragte begrüßte den Gesetzentwurf. Unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen „eine vollständige finanzielle Ausstattung erhalten“. Sowohl investive als auch konsumtive Planungen seien unerlässlich, um eine langfristige und verlässliche Umsetzung der Maßnahmen im Gewaltschutz zu gewährleisten.