dbb magazin 7/8 2015 - page 20

Zweites Pflegestärkungsgesetz:
Pflegebedürftigkeit neu definiert
Der dbb begrüßt, dass mit dem Entwurf zum Zweiten Pflegestärkungsge-
setz die lange geforderte Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des
Begutachtungsverfahrens angegangen wird.
Der stellvertretende dbb
Bundesvorsitzende Ulrich
Silberbach sagte auf der Ver-
bändeanhörung des Bundes-
ministeriums für Gesundheit
am 9. Juli 2015 in Berlin:
„Endlich löst der Gesetzgeber
sein Versprechen ein, die bis-
her zu großen Teilen an der
Mobilität bemessene Pflege-
bedürftigkeit neu zu definie-
ren. Künftig spielen Selbst­
versorgung, Gestaltung des
Alltagslebens und soziale Kon-
takte, kognitive Fähigkeiten
sowie psychische Problemla-
gen ebenfalls eine wichtige
Rolle.“ Davon würden vor al-
lem von Demenz betroffene
Menschen profitieren, die auf-
grund ihrer kognitiven Defizite
zwar hilfebedürftig sind, nach
bisherigem Recht aber auf-
grund ihrer Mobilität mitunter
nicht oder nur eingeschränkt
zum Kreis der Anspruchsbe-
rechtigten zählen.
Zustimmung signalisierte Sil-
berbach auch mit Blick auf die
Entkopplung der Eigenbeteili-
gung bei stationärer Pflege
vom festgestellten Grad der
Pflegebedürftigkeit. „Damit
erhalten Betroffene und ihre
Angehörigen künftig finanziel-
le Planungssicherheit, da bei
steigendem Hilfebedarf zwar
entsprechend des neu festge-
stellten Pflegegrades die Leis-
tungen der Pflegeversicherung
ansteigen, die Selbstbeteili-
gung in Höhe der nicht durch
die Pflegekasse gedeckten Kos-
ten jedoch konstant bleibt.
Dies schafft mehr Transparenz,
auch im Hinblick auf die Ver-
gleichbarkeit von stationären
Einrichtungen“, sagte Silber-
bach.
Für die vorgesehenen Über-
gangsregelungen und den Be-
standsschutz bei Überführung
in die neue Systematik der
künftig fünf statt bisher drei
Pflegegrade wird viel Geld in
die Hand genommen. „Dies ist
richtig und wird vom dbb mit-
getragen“, versicherte Silber-
bach. Die damit verbundene
Beitragssatzanhebung zum
1. Januar 2017 in Höhe von
0,2 Prozentpunkten soll laut Ge­
setzentwurf bis zum Jahr 2022
ausreichen. „Hier sind aber
wohl Zweifel angebracht, ob
diese Annahme vor dem Hin­
tergrund des demografischen
Wandels und der vielen aktuel-
len Probleme in Europa realis-
tisch ist“, so der dbb Vize.
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Versorgungsempfängerstatistik
2014 hat die Anzahl der Ruhegehaltsemp-
fänger des öffentlichen Dienstes gegen-
über dem Jahr 2013 um circa 30000 auf
etwa 1,19 Millionen zugenommen. Wie das
Statistische Bundesamt mitteilte, sind
nach dem vorläufigen Ergebnis der Versor-
gungsempfängerstatistik im Jahr 2014 bei
den Gebietskörperschaften rund 62000
Pensionierungen (2013: 59100) angefallen.
Im Einzelnen ist die Gesamtzahl der Ruhe-
gehaltsempfänger von Bund, Ländern und
Gemeinden zum Stichtag 1. Januar 2014
auf circa 874000 (2013: 839000) Personen
angewachsen.
Der höchste prozentuale Anstieg betraf
wie in den Vorjahren die Länder mit einer
Erhöhung um erneut 4,8 Prozent (2013:
4,8 Prozent) auf etwa 656000 (2013:
626000) Personen. Die Zahl der Ruhege-
haltsempfänger der Länder hat sich somit
in den letzten 20 Jahren mehr als verdop-
pelt. Bei den Gemeinden und Gemeinde-
verbänden belief sich der Anstieg dagegen
auf 3,4 Prozent (2013: 2,3 Prozent). Für den
Bund lag der Anstieg für 2014 bei den ehe-
maligen Beamten, Richtern und Soldaten
– inklusive der Bundesbank und den recht-
lich selbstständigen Einrichtungen in öf-
fentlich-rechtlicher Rechtsform – bei etwa
1,5 Prozent (2013: 1,2 Prozent) auf circa
138800 (2013: 136700). Der Anteil neuer
Pensionäre, die aufgrund von Dienstunfä-
higkeit – zumeist unter Hinnahme eines
Versorgungsabschlags – vorzeitig aus dem
aktiven Dienst ausschieden, betrug etwa
16 Prozent (2013: 17 Prozent).
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