dbb magazin 03/2016 - page 27

der Finanzkontrolle Schwarz­
arbeit sei noch lange nicht
abgeschlossen.
<<
Fundierte Ausbildung
dauert
Von Tendenzen, frisches Perso-
nal im dreimonatigen Schnell-
verfahren einsatzfähig zu ma-
chen, wie es zum Beispiel bei
der Polizei in der Ausbildung
von Wachpolizisten geschieht,
hält Dewes dennoch nichts:
„Die Tätigkeit im Arbeitsbe-
reich Finanzkontrolle Schwarz-
arbeit spezialisiert sich immer
weiter – gerade auch aufgrund
weiterer Ausnahmetatbestän-
de, die der BDZ kritisiert. Die
Kontrollen werden prüfungs-
und zeitintensiver. Angesichts
einer immer komplexer wer-
denden Rechtslage sehen sich
die Beschäftigten bei der Fi-
nanzkontrolle Schwarzarbeit
erheblich steigenden fachli-
chen Anforderungen gegen-
über.“ Das Rüstzeug für diese
hochqualifizierte Arbeit könne
nicht in einem „Crash-Kurs“
vermittelt werden. Entspre-
chende Überlegungen stünden
beim Zoll allerdings auch nicht
an. Dewes: „Die qualitativ
hochwertige Ausbildung der
Bundeszollverwaltung ist euro-
paweit anerkannt, auch und
gerade im Arbeitsbereich Fi-
nanzkontrolle Schwarzarbeit.
Diesen Standard gilt es unbe-
dingt zu halten.“
Einige der neuen jungen Kol­
leginnen und Kollegen, die
ursprünglich zur Verstärkung
der Finanzkontrolle Schwarzar-
beit vorgesehen waren, gibt der
Zoll derzeit an das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) und die Bundespolizei
ab, um bei der Bewältigung des
Flüchtlingszustroms zu helfen.
„Seit Oktober 2015 handelt es
sich um eine zunächst befriste-
te Abordnung von 320 Arbeits-
kräften“, erklärt Dewes. „Zu-
sätzlich zu 50 Zöllnerinnen und
Zöllnern, die das BAMF bei der
Entscheidung über Asylanträge
unterstützen, sind 233 weitere
an das BAMF sowie 159 Zoll-
vollzugsbedienstete zur Bun-
despolizei abgeordnet worden.
Wenn in einer solchen Aus­
nahmesituation ein Arbeitsbe-
reich wie die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit mit diesem
personellen Mehrbedarf heran-
gezogen wird, muss für die Zu-
kunft feststehen, dass die Poli-
tik zu ihremWort steht und die
Aufstockung dieses Bereichs im
Interesse einer effizienten Kon­
trolle des Mindestlohns wieder
ungehindert fortschreitet.“ Das
sei parteiübergreifend gewollt
und werde gewerkschaftlich
eingefordert, zumal es sich um
einen gesetzlichen Auftrag
handle.
br
Frankreich
Slowenien
Portugal
Ungarn
Belgien
Lettland
Deutschland
Irland
Litauen
Großbritannien
Niederlande
Polen
Slowakei
Rumänien
Spanien
Griechenland
Luxemburg
Estland
Tschechien
62%
60%
58%
54%
51%
51%
51%
48%
48%
47%
47%
47%
47%
45%
44%
43%
42%
36%
36%
9,53€
4,56€
2,92€
1,97€
9,10€
1,93€
8,65€
1,76€
7,43€
9,11€
2,31€
2,02€
1,14€
3,91€
3,35€
2,13€
2,01€
11,10€
8,50€ (
Neu ab 1.1.2015
)
EU-LändermitgesetzlichemMindestlohn
EU-LänderohneMindestlohnregelung
In 21 von 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
erhalten Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindestlohn –
Deutschland wird dann Nummer 22 sein. Nur Dänemark,
Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern
haben noch keinen Mindestlohn.
Quelle:OECD; fürDeutschland:BerechnungendesWSIaufderGrundlagevonDatenderBeschäftigungs-
statistikderBundesagentur fürArbeit–ƒWerte für2012,Euro-WerteStand Januar2014
Im Mittel verdient ein Vollzeit-
beschäftigter in Deutschland
2.889 € im Monat, das entspricht
einem Stundenlohn von 16,70 €
bei einer 40-Stunden-Woche.
Somit liegt ein Mindestlohn von
8,50 € pro Stunde bei 50,9% des
mittleren Lohns.
©Bundesministerium fürArbeitundSoziales2014
DER MINDESTLOHN
In Europa längst Realität
In den meisten Ländern der Europäischen Union ist der Mindestlohn
bereits Realität. Die 8,50€ entsprechen 51% des mittleren Lohns. Damit
be”ndet sich Deutschland im europäischen Mittelfeld.
dbb
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