dbb magazin 7/8 2015 - page 42

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BDZ
EU-Parlament sorgt
für mehr Transparenz
„Das Europäische Parlament
hat den Gesetzestext deutlich
verbessert“, sagte Dieter
Dewes, Bundesvorsitzender
der Deutschen Finanz- und
Zollgewerkschaft BDZ, am
21. Mai 2015 nach dem ab-
schließenden Votum über die
4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie.
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Dieter Dewes,
Bundesvorsitzender des BDZ
Das Parlament hatte sich in
Verhandlungen mit dem Rat in
wichtigen Punkten durchge-
setzt und am 20. Mai einer Ver-
einbarung zugestimmt, sodass
die Richtlinie nun in Kraft tre-
ten kann. Die Mitgliedstaaten
müssen sie binnen zwei Jahren
in nationales Recht umsetzen.
Dewes begrüßte auch die er-
folgreiche Abstimmung über
die Novelle der „Geldtransfer-
Verordnung“, mit der Zah-
lungsflüsse besser rückverfolgt
werden können. „Das ist ein
bedeutsamer Schritt im Kampf
gegen den internationalen Ter-
rorismus“, sagte er. Die Verord-
nung tritt nach ihrer Verkün-
dung im Amtsblatt der EU in
allen Mitgliedstaaten in Kraft.
„Die bisherigen Regelungen
haben das organisierte Verbre-
chen geschützt. Wir haben
schon vor Jahren gefordert, das
zu ändern“, so Dewes weiter.
„Allein in Deutschland werden
jährlich etwa 60 Milliarden
Euro Schwarzgeld gewaschen.
Bisher fehlen Zoll, Polizei und
Steuerverwaltung die Mittel,
das zu stoppen.“ Die neue
Richtlinie erweitere die Mög-
lichkeiten der Fahnder in sinn-
voller Weise. Die europäische
Neuregelung stütze den
Rechtsstaat, der nicht wehrlos
bleiben dürfe. „Sonst wird die
Rechtsstaatlichkeit in Europa
ausgehöhlt. Die EU darf kein
Paradies für Geldwäscher sein,
zumal nicht in Zeiten so funda-
mentaler Bedrohung wie heu-
te“, zeigte sich Dewes mit Blick
auf die Finanzierung des inter-
nationalen Terrorismus über-
zeugt.
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DPHV
Der Vorsitzende des Deutschen
Philologenverbandes (DPhV),
Heinz-Peter Meidinger, be-
fürchtet eine zunehmende
Entwertung des Abiturs. „Ge-
nerell muss tatsächlich be-
zweifelt werden, ob heute
noch in vielen Fällen hinter
der durch das Abitur verlie­
henen Studienberechtigung
auch eine Studienbefähigung
steht“, sagte er am 10. Juni
2015 der Deutschen Presse-
Agentur in Berlin.
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Heinz-Peter Meidinger,
Bundesvorsitzender des DPhV
„Das ist übrigens kein bloßes
Bauchgefühl, sondern auch das
Ergebnis von seriösen Studien
wie etwa der Tosca-Studie, die
Leistungen von Oberstufen-
schülern in verschiedenen
Bundesländern miteinander
verglichen hat.“
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VAB
Personalauslagerung
rechtswidrig
Im Zuge der Bundeswehrre-
form waren Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer der
ehemaligen Wehrbereichsver-
waltungen, die im Bereich der
Personalabrechnung arbeite-
ten, auf Initiative des damali-
gen Bundesverteidigungsmi-
nisters Thomas de Maizière
und seines Staatssekretärs Sté-
phane Beemelmans an die
Bundesministerien des Innern
und der Finanzen ausgelagert
worden.
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Herbert Schug,
Bundesvorsitzender des VAB
Der Verband der Arbeitnehmer
der Bundeswehr (VAB) hatte
sich gegen diese Maßnahme
gestellt und informierte am
1. Juni 2015 darüber, dass eini-
ge Mitglieder der Empfehlung
des Verbandes gefolgt seien,
sich gegen diese Maßnahme zu
wehren. Nun liege ein erstes
positives Gerichtsurteil vor, in
dem die Versetzungsmaßnah-
me als rechtswidrig angesehen
wird. Das Arbeitsgericht Frank-
furt (Oder) schreibt in seinem
Urteil vom 22. April 2015 –
6 Ca 170/15 – sinngemäß, die
Bundeswehr sei verpflichtet,
eine Arbeitsplatzsicherung
nach § 3 Abs. 4 lit. a) und b)
TV UmBw durchzuführen. Zu-
nächst sei zu prüfen, ob ein
mindestens gleichwertiger Ar-
beitsplatz (unter Beibehaltung
der bisherigen Eingruppierung
und der zeitlichen Beschäfti-
gung im bisherigen Umfang)
bei einer Dienststelle des Bun-
desverteidigungsministeriums
am selben Ort oder in dessen
Einzugsgebiet besteht. Für die
Behauptung, ein solcher Ar-
beitsplatz stünde nicht zur Ver-
fügung, sei die Bundeswehr
voll beweisbelastet. Trotz
mehrfacher Rüge habe die
Bundeswehr „einen substanti-
ierten gerichtlichen Vortrag
oder Belege für diese im Übri-
gen in fast allen Fällen von
Versetzungen im Rahmen der
Personalauslagerung aufge-
stellte Behauptung nicht er-
bracht“, so das Gericht.
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FWSV
Bundesvertretertag in
Würzburg
Vom 2. bis 3. Juni 2015 haben
sich die Delegierten des Fach-
verbandes Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung e. V. im dbb
zu ihrem Bundesvertretertag in
Würzburg getroffen. Die zum
Jahresende 2014 aus dienstli-
chen Gründen (beide Kollegen
wechselten aus der WSV zur
Bundesanstalt für Verwal-
tungsdienstleistungen) aus
dem Bundesvorstand ausge-
schiedenen Heiko Engelbrecht
(Bundesgeschäftsführer) und
Frank Dirks (Bevollmächtigter
für Tarifangelegenheiten) wur-
den vom FWSV-Bundesvorsit-
zenden Egon Höfling offiziell
verabschiedet.
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Egon Höfling,
Bundesvorsitzender der FWSV
Die Position des Bundesge-
schäftsführers ist zurzeit nicht
besetzt, die Aufgaben wurden
auf die Mitglieder des Bundes-
vorstandes aufgeteilt. Als
neuer Bevollmächtigter für
Tarifangelegenheiten wurde
Hartmut Janke gewählt. In ei-
ner Laudatio würdigte Egon
Höfling auch seinen Amtsvor-
gänger Torsten Müller, der in
seiner fast zwölfjährigen Amts-
zeit ein „Netzwerk zwischen
Politik, Wirtschaft und Interes-
senvertretungen“ aufgebaut
habe. Diskussionsthema auf
dem Bundesvertretertag war
vor allem die künftige Ver-
bandsstruktur – hin zu einer
modernen zweistufigen Struk-
tur mit Bundesvorstand und
Ortsverbänden.
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finale
dbb
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